Weser-KurierDer "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 15. Februar 2012 das Urteil der Verfassungsrichter zu den Besoldungsregeln für Hochschulprofessoren.
Bremen (ots) - Mit dem ausgestreckten Finger auf andere zeigen, ist nicht fein. Aber manchmal geht es nicht anders. Zum Beispiel, wenn die Verfassungsrichter ein Urteil zu den Besoldungsregeln für Hochschulprofessoren fällen. Mit weit ausgestrecktem Arm zeigen wir also auf die Professoren und stellen fest: ein deprimierendes Urteil. Denn es zeigt, dass das Beamtenrecht mitsamt seiner Verordnungen in Stahlbeton gegossen ist. Wer seit Jahren unverzagt hofft, dass sich der Beamtenapparat eines Tages reformieren, modernisieren und heutzutage üblichen Standards angepasst werden kann, ist selber schuld: Das System bleibt wie es ist. Ungerecht, unmodern, unangemessen. Es mag sein, dass das Regelwerk für die Leistungsprämien noch hätte verbessert werden müssen. Nicht aber der Grundgedanke, dass auch Professoren zum Teil nach individueller Leistung und nicht nur nach Besoldungsgruppe bezahlt werden. Nicht von ungefähr klagen Studenten, seit es Professoren gibt, dass manche Exemplare offensichtlich lieber forschen als lehren. Konsequenzen? Keine. Wirkung? Fatal. Wer sich gar keine Mühe gibt, wird nicht bestraft. Wer sich große Mühe gibt, wird nicht belohnt. Macht aber nichts: Wozu gibt es an Schulen und Hochschulen, an Universitäten und in Behörden mittlerweile Angestellte? Mit weniger Rechten und größeren Pflichten. Nun gut, es gibt Bewegung, zarte Bewegung, Reförmchen. Doch selbst da, wo es die Besoldungsverordnung für Beamte mittlerweile möglich macht, herausragende Leistungen mit Prämien zu belohnen, wird damit Schindluder getrieben: wie in Delmenhorst, wo nicht etwa nur einige, wenige, verdiente Spitzenbeamte der Stadtverwaltung Sonderzahlungen bekamen, sondern mehr als drei Viertel aller Beamten. Gewiss - es war nicht Aufgabe der Karlsruher Richter zu bemessen, ob ihr Urteil für die Landeskassen oder für die Hochschulen, für die Lehre oder für die Studenten von Nachteil ist. Dazu ist das Bundesverfassungsgericht nicht da. Immerhin billigten die verbeamteten Richter leistungsbezogene Bezahlungen im Prinzip sogar, auch für Professoren. Nur angestellt müssen sie sein.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/30479/2198628/weser-kurier-der-weser-kurier-bremen-kommentiert-in-seiner-ausgabe-vom-15-februar-2012-das-urteil/api
(Redaktion)
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